Rechtsanwalt

Stefan Tiemann

Ich freue mich, Sie über meine Tätigkeit, insbesondere über meine Schwerpunkte informieren zu dürfen.


Seit dem Jahre 2000 betreibe ich meine Kanzlei in Grafenau. Im Herzen der Stadt Grafenau liegt das schätzungsweise 500 Jahre alte Haus, in dem sich unter anderem meine Kanzlei befindet. Hier treffen sich Tradition und Moderne.


Seit Mitte der 2000er Jahre trage ich zusätzlich den Titel des „Fachanwalts für Familienrecht“ und den des „Fachanwalts für Arbeitsrecht“. Meine weiteren Schwerpunkte liegen in den Bereichen Erbrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht sowie im Bereich Hausübergabe/Wohnrecht/Seniorenrecht. Selbstverständlich vertrete ich meine Mandantschaft ebenfalls in allen Bereichen des Zivilrechts.


Eine Rechtsanwaltskanzlei darf keine unpersönliche „Beratungsfabrik“ sein, vielmehr muss der Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege seine Mandantschaft zielorientiert, fallbezogen und rechtsgestaltend vertreten. Dabei bedeutet für mich Zielstrebigkeit keineswegs Kompromisslosigkeit, andererseits soll es keine „Einigung um jeden Preis“ geben.


Die Erfassung von Gesetzesänderungen einerseits, die Kenntnis sich ändernder Rechtsprechung zu einzelnen Themengebieten andererseits sind unverzichtbar. Ich darf von mir behaupten, die Anforderungen an Fort- und Weiterbildung in eigener Sache strenger zu handhaben, als das Berufsrecht dies vorgibt.

Dabei lege ich Wert auf eine transparente Darlegung der für meine Dienstleistung anfallenden Kosten. Gern berate ich Sie hierzu vorab. Bei alledem spielt die Risikoabwägung eine besondere Rolle. Risiken müssen vorgerichtlich von der/dem anwaltlichen VertreterIn geprüft und den Möglichkeiten entsprechend abgewogen werden. Es kann der Mandantschaft nützen, ein umfangreiches gerichtliches Verfahren zur Kostenminimierung zu vermeiden und zu umgehen.


Jedes Mandat ist für mich eine neue Herausforderung.


Die strenge Einhaltung der anwaltlichen Schweigepflicht ist für mich selbstverständlich.


Ich danke für Ihr Vertrauen!

  • Geboren 1971 in Hamburg, verheiratet
  • Selbständige anwaltliche Tätigkeit seit dem Jahre 2000 
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau 
  • Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk München
  • Englisch fließend, Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen in Russisch, Chinesisch und  Niederländisch; fundierte Französisch-Kenntnisse, Spanisch-Grundkenntnisse
  • Seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Seit 2006 Fachanwalt für Familienrecht